Viele Pläne – sei es im Zusammenhang mit Immobilien oder mit einem eigenen Gewerbe - sind ohne behördliche Beteiligung oder Entscheidung nicht umsetzbar; oftmals fällt eine solche Entscheidung anders aus als erwartet. Auf der anderen Seite können auch dritte Personen von bestimmten Vorhaben betroffen sein und wollen sich hiergegen bzw. die zugrundeliegenden behördlichen Entscheidungen zur Wehr setzen. Vielfach sind Fristen zu beachten.
Rechtsanwältin in Bürogemeinschaft