Verwaltungsrecht

Viele Pläne – sei es im Zusammenhang mit Immobilien oder mit einem eigenen Gewerbe - sind ohne behördliche Beteiligung oder Entscheidung nicht umsetzbar; oftmals fällt eine solche Entscheidung anders aus als erwartet. Auf der anderen Seite können auch dritte Personen von bestimmten Vorhaben betroffen sein und wollen sich hiergegen bzw. die zugrundeliegenden behördlichen Entscheidungen zur Wehr setzen. Vielfach sind Fristen zu beachten.


Wir bieten Unterstützung bei folgenden Themen:

  • Rechtsschutz gegen behördliche Verfügungen (z.B. Nutzungsuntersagung Baurecht, Versagung von Baugenehmigungen, Gewerbeuntersagung, naturschutzrechtliche Auflagen/Verbote)
  • Geltendmachung von nachbarrechtlichen Abwehransprüchen
  • Bergrechtliche Enteignungsverfahren
  • Begleitung bei Genehmigungsverfahren

Zu diesem Thema berät Sie gern:

Dagmar Steidl

Rechtsanwältin in Bürogemeinschaft