Veranstaltungen

Wir bringen unser Expertenwissen auf den Punkt.

Mit verständlichen und praxisorientierten Vorträgen referieren wir für Sie rund um die Themen Steuer und Recht. Lernen Sie uns kennen und profitieren Sie schon vor einem Auftrag von unserer Expertise!

Neben unseren Kooperationen mit regionalen und überregionalen Organisationen und Vereinen bieten wir Ihnen auch maßgeschneiderte Vorträge in unseren großzügigen Tagungsräumlichkeiten Auf dem Hohenstein 7 sowie In-House-Veranstaltungen an. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

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Zu jeder Veranstaltung ist eine Anmeldung per E-Mail oder Telefon erforderlich. Die Teilnehmerzahlen sind coronabedingt begrenzt.

Vortragsveranstaltung: Ist mein Kind versorgt, wenn mir etwas passiert? - Vorsorgevollmacht und Sorgerechtsverfügung

Ort: Auf dem Hohenstein 7, 61231 Bad Nauheim

Referent:
Ingo Renzel, Fachanwalt für Familienrecht

Unabhängig von Alter und gesundheitlicher Situation kann es jederzeit zu unerwarteten und einschneidenden Ereignissen kommen, die dazu führen, dass man entweder selbst nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen persönlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten zu regeln oder aber die Versorgung der Kinder durch Dritte sichergestellt werden muss.

Die Vorstellung, dass im Notfall der Ehepartner automatisch alle Angelegenheiten regeln kann, ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Ohne eine entsprechende Bevollmächtigung muss zunächst über das Amtsgericht ein rechtlicher Betreuer bestellt werden. Dies ist nur dann nicht erforderlich, wenn der Betroffene über eine wirksame Vorsorgevollmacht seine Vertretung im Not- und Krankheitsfall geregelt hat.

Sind beide Elternteile nicht mehr in der Lage, die Sorge für ihre Kinder auszuüben, so ist über das Familiengericht ein Vormund zu bestellen. Der von den Eltern für diesen Fall gewünschte Person kann über eine Sorgerechtsverfügung benannt werden, wobei das Familiengericht letztlich unter Berücksichtigung des Kindeswohls und der Geeignetheit der vorgeschlagenen Person eine eigene Entscheidung treffen wird.

Sowohl die Grundlagen der Erstellung einer Vorsorgevollmacht, als auch einer Sorgerechtsverfügung werden im Rahmen der Vortragsveranstaltung erörtert.

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Der Eintritt ist frei.

 

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