Veranstaltungen

Wir bringen unser Expertenwissen auf den Punkt.

Mit verständlichen und praxisorientierten Vorträgen referieren wir für Sie rund um die Themen Steuer und Recht. Lernen Sie uns kennen und profitieren Sie schon vor einem Auftrag von unserer Expertise!

Neben unseren Kooperationen mit regionalen und überregionalen Organisationen und Vereinen bieten wir Ihnen auch maßgeschneiderte Vorträge in unseren großzügigen Tagungsräumlichkeiten Auf dem Hohenstein 7 sowie In-House-Veranstaltungen an. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

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Das Geschiedenentestament - Vermögen vor dem Ex-Partner schützen

Ort: Tagungsraum "Grüner Salon", Auf dem Hohenstein 7, 61231 Bad Nauheim

Referent:
Ingo Renzel, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht

In Zusammenarbeit mit ISUV e.V. - Bezirksstelle Bad Nauheim

Im Zusammenhang mit einer Trennung und Scheidung werden von den Betroffenen oftmals erbrechtliche Themen übersehen. Solange noch kein Scheidungsantrag gestellt ist und auch keine anderweitige Regelung für den Todesfall getroffen wurde, behalten die getrennt lebenden Ehegatten jeweils ihr gesetzliches Erbrecht. Dies bedeutet, dass der Ehegatte im Güterstand der Zugewinngemeinschaft neben den gemeinsamen Kindern zu 1/2 oder in einer kinderlosen Ehe neben den Eltern des anderen Ehegatten sogar zu 3/4 erben kann.

Soweit ein gemeinschaftliches Testament vorliegt - in der Regel das sog. Berliner Testament - sollte sofort der Widerruf geprüft werden. Eine einseitige Loslösung von einem gemeinschaftlichen Testament ist nicht ohne weiteres möglich und an weitere Voraussetzungen geknüpft. Über einseitige Regelungen lässt sich sodann der getrennt lebende Ehegatte zumindest auf den gesetzlichen Pflichtteil setzen.

Spätestens mit Rechtskraft der Ehescheidung endet das Ehegattenerbrecht. Sodann sollte aber bedacht werden, dass eine Teilhabe des geschiedenen Partners an dem Vermögen immer noch über gemeinsame Kinder erfolgen kann. Hier bieten sich diverse Gestaltungsmöglichkeiten in Form der Vor- und Nacherbschaft oder sogenannte Vermächtnislösungen. Auch kann ein Ehegatte durch Testament verfügen, dass dem anderen Partner die elterliche Vermögensverwaltung über den Nachlass entzogen wird. In diesem Fall ist dann zugunsten des oder der gemeineinsamen Kinder ein Ergänzungspfleger über das Familiengericht zu bestellen.

Finden sich getrennt lebende oder geschiedene Partner wieder in neuen Beziehungen zusammen, so erlangt die Thematik der Patchwork-Familie bei der Testamentsgestaltung eine besondere Bedeutung. Hier sind unterschiedliche Interessenlagen hinsichtlich des neuen Partners und eigener oder auch gemeinsamer Kinder unter einen Hut zu bringen.

Im Rahmen der Vortragsveranstaltug wird Herr Rechtsanwalt Ingo Renzel zu vorgenannten Themen referieren. Es besteht die Möglichkeit, Fragen zu stellen.

Der Eintritt zu dieser Veranstaltung ist frei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

 

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