Herr Rechtsanwalt Stefan Schneider wurde 1995 als Rechtsanwalt zugelassen und erwarb im Jahr 2000 die Qualifikation des Fachanwaltes für Arbeitsrecht. Er ist seit dem 01.07.2019 in Bürogemeinschaft mit uns tätig. Herr Schneider berät und vertritt Sie außergerichtlich und gerichtlich bei den Themen Arbeits-, Sozialversicherungs- und Verkehrsrecht, in diesen Bereichen ist er auch Mitglied in den Fachabteilungen des Deutschen Anwaltsvereins.
Außerhalb des Anwaltsberufs widmet sich Herr Schneider seiner Familie und ist zudem Sportvorsitzender eines mittelgroßen Sportvereins im Landkreis Gießen.
Weitergehende Informationen zu Herrn Kollegen Stefan Schneider und dessen Kanzlei finden Sie über seine Homepage.