#einstweilige Anordnung

Urlaubsreise Türkei – Angelegenheit mit erheblicher Bedeutung

Auch im Falle einer Trennung oder Ehescheidung üben die Eltern weiterhin die gemeinsame Sorge für ein Kind aus. Eine Übertragung auf einen Elternteil kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht und bedarf der Entscheidung durch das zuständige Familiengericht.

von Ingo Renzel

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