Das am 19.02.2019 durch das Bundesarbeitsgericht (Az. 3 AZR 150/18) entschiedene Verfahren ist das vorerst letzte von rund 40 Verfahren, welche der Unterzeichner für Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner sowie deren Hinterbliebenen seit 2014 führte. Beklagt war jeweils ein Baumaschinenhandelsunternehmen, das seit Ende 2013 vehement versucht, sich von durch Pensionsverträge begründeten Betriebsrentenzusagen zu lösen.
von Stefan Schneider
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