Ein von Herrn Rechtsanwalt Renzel in der ersten und zweiten Instanz erfolgreich geführtes Verfahren wurde nunmehr auch durch den Bundesgerichtshof in dritter Instanz bestätigt (BGH-Entscheidung in dem Verfahren XII ZB 415/16, FamRZ 2017, 1132).
von Ingo Renzel
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