#Unterhalt

Unterhaltsanspruch im freiwilligen sozialen Jahr

Nach einer neuen Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Beschluss vom 04.04.20418, 2 UF 135/17) besteht auch während des freiwilligen sozialen Jahres dem Grunde nach ein Unterhaltsanspruch des Kindes.

von Ingo Renzel

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