Im Zusammenhang mit der Ehescheidung findet regelmäßig ein Versorgungsausgleichsverfahren statt, sofern die Eheleute keine anderweitige ehevertragliche Vereinbarung getroffen haben oder die Ehe nur von kurzer Dauer war. Eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs setzt sich mit der Frage auseinander, welche Auswirkungen ein verfrüht gestellter Scheidungsantrag haben kann.
von Ingo Renzel
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