#Mindestunterhalt

Kindesunterhalt aktuell - Erhöhung des Mindestunterhalts

Der nach der Düsseldorfer Tabelle zu zahlende Kindesunterhalt wird sich ab Januar 2018 wieder erhöhen. Nach der Ersten Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 28. September 2017 (BGBl. I, S. 3525 ff.) wird sich der Kindesunterhalt in der ersten Einkommensgruppe (100 % des Mindestbetrages) ändern. Die neuen Zahlbeträge sehen wie folgt aus:

von Ingo Renzel

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