#Kindesunterhalt

Unterhaltsabänderung während der Corona-Krise

Die Corona-Krise stellt uns alle vor erhebliche Herausforderungen. Dies beginnt mit der isolierten Arbeit im Home-Office, der täglichen Kindesbetreuung in einer nie dagewesenen Form und endet letztlich bei rein wirtschaftlichen Fragen. Was passiert, wenn ich dauerhaft in Kurzarbeit bin und nur noch 67 % meines Nettoeinkommens erziele? Was passiert, wenn ich wegen der aktuellen Sicherheitsmaßnahmen mein Ladengeschäft schließen muss oder als Gastronom keine Gäste mehr bewirten darf?

von Ingo Renzel

Kindesunterhalt aktuell - Erhöhung des Mindestunterhalts

Der nach der Düsseldorfer Tabelle zu zahlende Kindesunterhalt wird sich ab Januar 2018 wieder erhöhen. Nach der Ersten Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 28. September 2017 (BGBl. I, S. 3525 ff.) wird sich der Kindesunterhalt in der ersten Einkommensgruppe (100 % des Mindestbetrages) ändern. Die neuen Zahlbeträge sehen wie folgt aus:

von Ingo Renzel

Alle Themen:

Zurück zum Blog