In der sechsten Episode unseres Podcasts ist die Trennungsberaterin Heike Tauchnitz zu Gast.
von Ingo Renzel
Die erste Episode unseres Podcasts beschäftigt sich mit der gesetzlichen Erbfolge.
von Ingo Renzel
Verfahren im Zusammenhang mit dem Umgangsrecht, also dem Recht des nicht betreuenden Elternteils auf regelmäßigen Kontakt mit seinem Kind oder seinen Kindern, sind oftmals von starken Emotionen geprägt. Nicht selten streiten Eltern in regelmäßigen Abständen vor den Familiengerichten über die Modalitäten des Umgangs oder die Abänderung der bestehenden Regelungen.
von Ingo Renzel
Die Corona-Krise stellt uns alle vor erhebliche Herausforderungen. Dies beginnt mit der isolierten Arbeit im Home-Office, der täglichen Kindesbetreuung in einer nie dagewesenen Form und endet letztlich bei rein wirtschaftlichen Fragen. Was passiert, wenn ich dauerhaft in Kurzarbeit bin und nur noch 67 % meines Nettoeinkommens erziele? Was passiert, wenn ich wegen der aktuellen Sicherheitsmaßnahmen mein Ladengeschäft schließen muss oder als Gastronom keine Gäste mehr bewirten darf?
von Ingo Renzel
Nach einer neuen Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Beschluss vom 04.04.20418, 2 UF 135/17) besteht auch während des freiwilligen sozialen Jahres dem Grunde nach ein Unterhaltsanspruch des Kindes.
von Ingo Renzel
Auch im Falle einer Trennung oder Ehescheidung üben die Eltern weiterhin die gemeinsame Sorge für ein Kind aus. Eine Übertragung auf einen Elternteil kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht und bedarf der Entscheidung durch das zuständige Familiengericht.
von Ingo Renzel
Ein von Herrn Rechtsanwalt Renzel in der ersten und zweiten Instanz erfolgreich geführtes Verfahren wurde nunmehr auch durch den Bundesgerichtshof in dritter Instanz bestätigt (BGH-Entscheidung in dem Verfahren XII ZB 415/16, FamRZ 2017, 1132).
von Ingo Renzel
Der nach der Düsseldorfer Tabelle zu zahlende Kindesunterhalt wird sich ab Januar 2018 wieder erhöhen. Nach der Ersten Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 28. September 2017 (BGBl. I, S. 3525 ff.) wird sich der Kindesunterhalt in der ersten Einkommensgruppe (100 % des Mindestbetrages) ändern. Die neuen Zahlbeträge sehen wie folgt aus:
von Ingo Renzel
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