Mit Urteil vom 10.05.2019 hat das Arbeitsgericht Gießen (3 Ca 433/17) entschieden, dass sich die Betreiberin eines Bad Nauheimer Seniorenheims und deren Berater, Rechtsanwalt Helmut Naujoks, wegen Persönlichkeitsverletzung zu verantworten haben.
von Stefan Schneider
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