Bundestag und Bundesrat haben eine Novellierung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Ab Mittwoch, den 24.11.2021, gilt am Arbeitsplatz die sog. 3G-Regel. Diese Regel verpflichtet Arbeitgeber, nur solchen Beschäftigten den Zutritt zum Betrieb und damit die Arbeitsaufnahme zu gestatten, die einen Nachweis über die vollständige Impfung, die Genesung oder einen aktuellen negativen Test vorlegen können.
von Stefan Schneider
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