Familienrecht

Streitfälle in der Familie sind besonders anspruchsvolle Mandate. Die Kanzlei Hohenstein hat sich auf dieses Fachgebiet spezialisiert, da neben den rechtlich zu regelnden Aspekten oft auch weiterführende Themen relevant sind, z. B. im Erb- und Steuerrecht.

Das Familienrecht bedarf nicht nur Fachkompetenz, sondern auch Einfühlungsvermögen – schließlich kennen sich die Beteiligten und viele Emotionen sind im Spiel. Darauf sind unsere Spezialisten besonders gut eingestellt und beraten Sie mit der nötigen Empathie, wenn es um Mediation, respektvolle Gespräche und einvernehmliche Regelungen zum Vorteil aller Beteiligten geht. Vertrauen ist uns wichtig.

Außergerichtliche Einigung im familienrechtlichen Streit:

Vorrangiges Ziel der familienrechtlichen Beratung ist es zunächst den Druck und die Schärfe aus laufenden Streitigkeiten herauszunehmen. Ziel ist in der Regel der Abschluss einer einvernehmlichen Scheidungsfolgenvereinbarung. Darin werden alle wesentlichen Aspekte zwischen den Beteiligten außergerichtlich vereinbart und schriftlich fixiert:

  • Kindes- und Ehegattenunterhalt
  • Vermögen
  • Zugewinn/-sAusgleich
  • Versorgungsausgleich
  • Rechtsverhältnisse in der Ehewohnung
  • Sorgerecht und Umgangsrecht
  • Betreuungsrecht
  • Vaterschaftsanerkennung und Vaterschaftsanfechtung

Verhandlungen vor dem Familiengericht

Lassen sich keine einvernehmlichen Lösungen finden, so sind Rechtsstreitigkeiten vor den Familiengerichten zu führen. Die Kanzlei Hohenstein unterstützt Sie auch in diesen Fällen kompetent und mit Sachverstand. Solche Verfahren können sein:

  • Ehescheidungsverfahren
  • Unterhaltsstreitigkeiten
  • Verfahren über den Zugewinnausgleich
  • Vermögensauseinandersetzungen
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht
  • Wohnungszuweisung
  • Haushaltsteilung
  • Adoptions- und Vaterschaftsanfechtungsverfahren.

Trennung, Ehescheidung und Erbrecht

Scheidungen wirken sich nicht nur unmittelbar auf familienrechtliche und finanzielle Aspekte aus, sondern auch langfristig gesehen auf z. B. das Erbrecht. Wir prüfen mit Ihnen die Folgen für die gesetzliche Erbfolge sowie bereits getroffene letztwillige Verfügungen und gestalten sie bei Bedarf mit Ihnen neu.

Für Ihre umfassende Beratung stehen Ihnen unsere hochspezialisierten Steuerberaterinnen zur Seite. Dies betrifft insbesondere Fragen der gemeinsamen steuerlichen Veranlagung, die Inanspruchnahme des begrenzten Realsplittings und die Abzugsfähigkeit der im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung entstandenen Ausgaben.

Spezialfall: Elternunterhalt

Das Thema Elternunterhalt nimmt im Familienrecht eine besondere Stellung ein. Wenn Vater oder Mutter in einer Pflegeeinrichtung untergebracht sind und die eigenen Renteneinkünfte die entstehenden Kosten nicht mehr decken, sieht das Gesetz den Rückgriff auf die Kinder vor. Wir beraten Sie zu diesem Themenkomplex sowohl außergerichtlich, als auch in der Korrespondenz mit dem Sozialleistungsträger und bei Gericht.

Unser Fachanwalt für Familienrecht Herr Ingo Renzel berät Sie gern zu diesen Themen.

Fragen zu diesen Themen richten Sie bitte an:

Ingo Renzel

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht