Die Kanzlei Hohenstein berät und vertritt Sie in allen Fragen rund um Erbrecht, Nachlassverwaltung und Vermögensnachfolge. Wir zeigen Ihnen, welche Regelungsmöglichkeiten sich bieten und konkret für Sie geeignet und erforderlich sind.
Auch wenn es nicht zu den angenehmen Themen gehört, kommt man nicht umhin die Vermögensverwaltung nach dem Ableben frühzeitig zu regeln. Wir helfen Ihnen bei allen Themen rund um Erbe und Vorsorge. Dazu gehören:
Angehörigen stehen wir im Todesfall beratend zur Seite, wenn es um Erbschaft und Testament geht. Wir beraten Sie:
Im Falle gerichtlicher Streitigkeiten vertreten wir Sie vor Gericht. Dies gilt insbesondere für die Durchsetzung von Auskunfts-, Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen sowie bei Auseinandersetzungen der Miterbengemeinschaft.
Aufgrund der interdisziplinären Ausrichtung unserer Kanzlei stehen Ihnen zu allen erbrechtlichen Themen auch fachlich hoch spezialisierte Steuerberaterinnen zur Seite. Dies betrifft insbesondere Fragen der steuerlichen Freibeträge bei Erbschaft und Schenkung, Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen sowie gesetzliche Gestaltungsmöglichkeiten. (Mehr zu unserem Leistungsspektrum Steuern)
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht