Erbrecht

Die Kanzlei Hohenstein berät und vertritt Sie in allen Fragen rund um Erbrecht, Nachlassverwaltung und Vermögensnachfolge. Wir zeigen Ihnen, welche Regelungsmöglichkeiten sich bieten und konkret für Sie geeignet und erforderlich sind.

Vorsorge und Erbregelung

Auch wenn es nicht zu den angenehmen Themen gehört, kommt man nicht umhin die Vermögensverwaltung nach dem Ableben frühzeitig zu regeln. Wir helfen Ihnen bei allen Themen rund um Erbe und Vorsorge. Dazu gehören:

  • Vermögensnachfolge
  • Testamentserstellung oder letztwillige Verfügung
  • Erbvertrag
  • Erbfolge mit Vermögensübertragung
  • Patientenverfügung
  • Vorsorgevollmacht
  • Sorgerechtsverfügung der Eltern bei minderjährigen Kindern.

Beratung von Angehörigen im Todesfall

Angehörigen stehen wir im Todesfall beratend zur Seite, wenn es um Erbschaft und Testament geht. Wir beraten Sie:

  • hinsichtlich der Wirksamkeit letztwilliger Verfügungen
  • im Erbscheinerteilungsverfahren
  • beim Ausschlagen einer Erbschaft.

Im Falle gerichtlicher Streitigkeiten vertreten wir Sie vor Gericht. Dies gilt insbesondere für die Durchsetzung von Auskunfts-, Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen sowie bei Auseinandersetzungen der Miterbengemeinschaft.

Steueraspekte im Erbrecht

Aufgrund der interdisziplinären Ausrichtung unserer Kanzlei stehen Ihnen zu allen erbrechtlichen Themen auch fachlich hoch spezialisierte Steuerberaterinnen zur Seite. Dies betrifft insbesondere Fragen der steuerlichen Freibeträge bei Erbschaft und Schenkung, Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen sowie gesetzliche Gestaltungsmöglichkeiten. (Mehr zu unserem Leistungsspektrum Steuern)

Zu diesen Themen berät sie gern:

Ingo Renzel

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht