Update zu unserem Beitrag: Ehemalige Betriebsrätin erhält eine Entschädigung

Die ehemalige Betriebsratsvorsitzende hatte vor dem Arbeitsgericht Gießen (3 Ca 435/17) vorläufig keinen Erfolg. Ihr hielt die Vorsitzende Richterin den Abschluss eines Prozessvergleichs aus dem Jahr 2014 vor, in dem diese gegenüber ihrer Arbeitgeberin auf alle Ansprüche aus dem ehemaligen Arbeitsverhältnis verzichtet habe.

Dieser Verzicht sei umfassend und wirke auch zu Gunsten aller Gesamtschuldner des Entschädigungsverlangens.

Dieses Verfahren befindet sich inzwischen in der Berufungsinstanz beim Hessischen Landesarbeitsgericht.

Update:

Die ehemalige Betriebsratsvorsitzende hat sich in der Berufungsverhandlung vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht am 03.02.2021 mit den Beklagten auf einen Entschädigungsbetrag in Höhe von 10.000,00 € verständigt.

von Stefan Schneider

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