Aktuelle Info zur Corona-Soforthilfe

Die Corona-Soforthilfe kann ab sofort beantragt werden. Über den nachfolgenden Link kommen Sie direkt zum Antragsformular:

Antragsformular Corona-Soforthilfe

Über dieses eine Formular kann sowohl die Soforthilfe des Bundes als auch die des Landes Hessen mit einem einzigen Antrag beantragt werden. Bitte beachten Sie hierzu die folgenden Informationen:

• Die Corona-Soforthilfe wird als einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Höhe des Liquiditätsengpasses, der durch die Folgen der Corona-Pandemie entstanden ist.

• Zuschussberchtigt sind Unternehmen, die steuerpflichtige Einkünfte aus Land-und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit erwirtschaften. Angehörige der freien Beruf und Künstler, die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert sind sowie am Markt tätige Sozialunternehmen in der Rechtsform einer gGmbH.

• Die Soforthilfe beträgt, inklusive der Bundesförderung, bei bis zu 5 (Vollzeit-)Beschäftigten: max. 10.000, bei bis zu 10 (Vollzeit-)Beschäftigten: max. 20.000 €, bei bis zu 30 (Vollzeit-) Beschäftigten: max. 30.000 €. In Teilzeit tätige Mitarbeiter müssen bei der Berechnung in Vollzeitmitarbeiter umgerechnet werden. Beispiel: der Gewerbebetrieb beschäftigt 6 Teilzeitbeschäftigte mit jeweils 20 Wochenstunden. Umgerechnet in Vollzeitbeschäftigte kommt dieser Betrieb auf 3 Mitarbeiter und kann bis zu 10.000 € Zuschuss erhalten.

• Folgende Unterlagen benötigen Sie zur Beantragung: Vorjahresumsatz, Personalausweis oder anderes Ausweisdokument, als Einzelunternehmer den letzten Einkommensteuerbescheid, als Personengesellschaften den letzten Feststellungsbescheid, bei Kapitalgesellschaften den letzten Umsatzsteuerbescheid (falls vorhanden, meist ergeht kein gesonderter Umsatzsteuerbescheid), alternativ: letzte Umsatzsteuervoranmeldung. Bei allen Unternehmen mit mehr als 5 Beschäftigten die letzte Lohnsteueranmeldung, Steuernummer, Anschrift , Telefonnummer, e-mail-Adresse, Bankverbindung mit IBAN und BIC sowie der Name der Bank, kurze Beschreibung, wie die Schwierigkeiten und der Liquiditätsengpass entstanden sind, Höhe des Liquiditätsengpasses.

• Nur ein vollständig ausgefüllter Antrag kann bearbeitet werden!

• Der Zuschuss ist ertragsteuerpflichtig aber umsatzsteuerfrei.

Gerne stehen wir Ihnen bei der Beantragung unterstützend zur Seite.

Bleiben Sie zuversichtlich und gesund!

Beste Grüße

Kerstin Scheffler und Sandra Scheibe

von Kerstin Scheffler

Dieser Eintrag wurde mit folgenden Begriffen markiert: